Eine Risikobeurteilung ist gesetzliche Pflicht.
Ohne eine Analyse der Risiken kann jedoch nicht sichergestellt werden, dass das Produkt sicher ist. Die gebotenen Sorgfaltspflichten erfordern zudem, dass diese Analyse der Risiken systematisch unter Nutzung geeigneter Methoden durchgeführt und dokumentiert wird.
Die Pflicht ergibt sich zum zweiten aus spezifischen Rechtsvorschriften. Beispiel: EU-Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, Anhang III, Modul A "Interne Fertigungskontrolle", Ziffer 2 "Technische Unterlagen".
Die Pflicht ergibt sich zum dritten aus der Notwendigkeit, Produkthaftungsrisiken gering zu halten, und liegt damit im Interesse des Herstellers.
Sinnvoller Weise wird die Risikobeurteilung so in den Entwicklungsprozess integriert, dass bei geringem Aufwand ein größtmöglicher Nutzen entsteht. Erfahrungsgemäß ist dies mit der Betrachtung der Risikobeurteilung als "lästige Pflicht" nicht erreichbar. Vielmehr sollte ein geeignetes Vorgehen für die Risikobeurteilung implementiert und als selbstverständliches und alltägliches Werkzeug in der Produktentwicklung und nachfolgend auch für die Produktbeobachtung genutzt werden.
Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne einen geeigneten Prozess zu implementieren.
Autor
Roland Schmeling
Dipl.-Physiker
Gesellschafter-Geschäftsführer
Tel.: +49 6221 58 50 47-2
r.schmeling@schmeling-consultants.de
2007 war er Mitgründer der Schmeling + Consultants GmbH, in Heidelberg. Im Mittelpunkt seiner Arbeit steht die methodische Standardisierung und Strukturierung in der Technischen Kommunikation, die Optimierung von Redaktions- und Informationsprozessen und Fragen der Rechtskonformität Technischer Dokumentationen.
Nach Abschluss des Diplomstudiums in Molekularphysik und mehrjähriger Forschungs- und Lehrtätigkeit an der Universität Bielefeld in den Bereichen Sprachphilosophie und Logik (v. Savigny, Bieri) wechselte er 1999 in die Technische Dokumentation und arbeitete sechs Jahre als Berater und als Teamleiter und Projektmanager bei einem großen Dienstleistungsunternehmen für Technische Kommunikation und Dokumentation. Dort war er fachlich verantwortlich für die Technische Redaktion (ca. 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) in den Bereichen Analyse, Konzeption, Training und Rechtskonformität.
2005 bis 2007 arbeitete er als stellvertretender Leiter von DocLab, der Prüfstelle für Technische Dokumentation beim TÜV SÜD, und war verantwortlich für das Prüfprogramm DocCert. Von 2004 bis 2021 war er Lehrbeauftragter für Qualitätssicherung in der Technischen Dokumentation an der Hochschule Furtwangen im Rahmen der Ausbildung von Diplom-Wirtschaftsingenieur:innen.
