Eine Risikobeurteilung ist gesetzliche Pflicht.

Ohne eine Analyse der Risiken kann jedoch nicht sichergestellt werden, dass das Produkt sicher ist. Die gebotenen Sorgfaltspflichten erfordern zudem, dass diese Analyse der Risiken systematisch unter Nutzung geeigneter Methoden durchgeführt und dokumentiert wird.

Die Pflicht ergibt sich zum zweiten aus spezifischen Rechtsvorschriften. Beispiel: EU-Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, Anhang III, Modul A "Interne Fertigungskontrolle", Ziffer 2 "Technische Unterlagen".

Die Pflicht ergibt sich zum dritten aus der Notwendigkeit, Produkthaftungsrisiken gering zu halten, und liegt damit im Interesse des Herstellers.

Sinnvoller Weise wird die Risikobeurteilung so in den Entwicklungsprozess integriert, dass bei geringem Aufwand ein größtmöglicher Nutzen entsteht. Erfahrungsgemäß ist dies mit der Betrachtung der Risikobeurteilung als "lästige Pflicht" nicht erreichbar. Vielmehr sollte ein geeignetes Vorgehen für die Risikobeurteilung implementiert und als selbstverständliches und alltägliches Werkzeug in der Produktentwicklung und nachfolgend auch für die Produktbeobachtung genutzt werden.
Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne einen geeigneten Prozess zu implementieren.