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Sicherheitskapitel schreiben und gestalten
Von „geeignetem Umgang“ sei abgeraten
Fachzeitschrift ’technische kommunikation’ | 32.Jahrgang | 1 / 2010 | Seite 20
Artikel von Roland Schmeling
„Warum schreiben Sie ein Sicherheitskapitel, wenn es ohnehin keiner liest?“ – eine berechtigte Frage. Meistens wird die rechtliche Absicherung als Begründung genannt. Und genau so sehen dann die Sicherheitshinweise aus: Eine juristisch motivierte Bleiwüste, als wolle der Autor genau das erreichen – die Hinweise sollen nicht gelesen werden. Ein folgenschwerer Ansatz, denn für eine wirkungsvolle Absicherung ist die Qualität, die didaktische Gestaltung der Hinweise nach Stand von Wissenschaft und Technik von entscheidender Bedeutung.
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